Art. 50 KI-VO · 2. August 2026
Was muss ich tun bei der KI-Kennzeichnung?
Bin ich betroffen? Welche Inhalte müssen als KI-generiert oder manipuliert gekennzeichnet werden? Hier: klare Schritte, offizielle EU-Symbole mit Verwendungshinweisen und ein kostenloser URL-Check.

Kostenloser Check
Bin ich von der KI-Kennzeichnung betroffen?
Website eintragen – mit oder ohne https://, jede Domain. Wir nehmen den Fall auf. Keine Rechtsberatung.
Offizielle EU-Kennzeichnungssymbole
Anbieter generativer KI-Systeme und Betreiber können diese Symbole nutzen, um bestimmte KI-generierte oder manipulierte Inhalte im Einklang mit den Transparenzvorschriften zu kennzeichnen. Pro Symbol: Wann verwenden, Anwendungsbeispiele, Download.
Grundlegendes Symbol
Wann zu verwenden: Wenn KI an der Erstellung von Deep-Fake-Content (Bild, Audio, Video) oder veröffentlichtem Text beteiligt war – oder wenn ein benutzerdefiniertes Textlabel bzw. eine interaktive zweite Informationsebene genutzt wird.
Anwendungsbeispiele:
- Deep-Fake-Video mit dem Text „voices generated with“ und dem Basissymbol
- Inhalte mit eigenem Hinweistext plus EU-Grundsymbol
Vollständig KI-generiert
Wann zu verwenden: Wenn der gesamte Deep-Fake-Content (Bild, Audio, Video) oder Text vollständig von KI generiert wird, ohne von Menschen geschaffene Elemente oder menschliche redaktionelle Kontrolle (abgesehen vom Prompt).
Anwendungsbeispiele:
- Vollständig KI-generierte Deep-Fake-Videos mit Politikern oder fiktiven Ereignissen
- Vollständig KI-komponierte Musik oder Kunst (bei künstlerischen Werken ggf. schonendere Offenlegung)
- KI-generierte Nachrichtenzusammenfassungen ohne redaktionelle Endkontrolle
Teilweise KI-modifiziert
Wann zu verwenden: Wenn bereits bestehende, von Menschen erstellte Inhalte teilweise mit KI zu einem Deepfake oder zu einem Text in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse verändert wurden.
Anwendungsbeispiele:
- Gesichtstausch: In einem authentischen Foto wird ein Gesicht per KI ersetzt
- Authentische Fotos einer leeren Wohnung werden mit KI eingerichtet
Die Verwendung dieser EU-Symbole ist fakultativ, die Kennzeichnungsanforderungen nach Artikel 50 der KI-Verordnung jedoch nicht. Die Verwendung der Icons stellt für sich genommen keine Rechtskonformität dar. Betreiber bleiben dafür verantwortlich, dass jede Offenlegung den Anforderungen von Art. 50 entspricht. Unterzeichner des Verhaltenskodex zur Transparenz von KI-generierten Inhalten müssen die dortigen Maßnahmen ordnungsgemäß umsetzen.
Was muss ich tun? Die Kurzfassung
- Inventar: Chatbots, fotorealistische KI-Bilder/-Videos, ggf. KI-Texte mit Nachrichtencharakter.
- Pflichtfälle: Deepfakes sichtbar kennzeichnen, Chatbots beim ersten Kontakt klar machen.
- Passendes EU-Symbol wählen (Grundsymbol / vollständig / teilweise) und sichtbar platzieren.
- Redaktionelle Freigabe dokumentieren, wenn Sie die Text-Ausnahme nutzen wollen.
- Unsicher? Oben URL eintragen und Kostenlos prüfen – der Lead landet bei uns im Backend.
