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Recht & Compliance2. August 20267 Min. Lesezeit

Chatbots & KI-Assistenten: Transparenzpflicht verständlich erklärt

Website-Chat, Termin-Assistent, FAQ-Bot: Ab dem 2. August 2026 müssen Nutzer erkennen, dass sie mit einer KI sprechen. So setzen Sie den Hinweis richtig.

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Chatfenster mit Hinweis auf KI-Kommunikation

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Was die Pflicht verlangt

Art. 50 verlangt erkennbare Transparenz bei der Interaktion mit KI. Ausnahme: Die KI-Natur ist offensichtlich. Diese Ausnahme ist eng. Ein freundlicher Avatar mit Vornamen macht einen Bot nicht „offensichtlich“. Ein klarer Satz „Sie sprechen mit einer KI“ schon.

Wann und wo der Hinweis sitzt

  • Beim Öffnen des Chat-Widgets, vor der ersten Nutzernachricht
  • Dauerhaft sichtbar im Chat-Header oder als erste Bot-Nachricht
  • Barrierefrei: Text, Kontrast, Screenreader-tauglich
  • Bei Sprachassistenten: gesprochener Hinweis zu Beginn

Typische Fehler

  1. Nur in der Datenschutzerklärung erwähnt
  2. Kleingedrucktes unter dem Cookie-Banner
  3. Hinweis erst nach mehreren Nachrichten
  4. Menschliche Namen und Fotos ohne KI-Klarstellung (Irreführung)

Konkrete Umsetzung

Technisch reicht oft eine feste Systemnachricht plus Badge. Inhaltlich: klar, kurz, ohne Juristendeutsch. Beispiel: „Sie kommunizieren mit einer KI. Für verbindliche Auskünfte sprechen Sie mit unserem Team.“

  • Grundlegendes Symbol

    Wann zu verwenden: Wenn KI an Deep-Fake-Content oder veröffentlichtem Text beteiligt war oder ein Textlabel / zweite Ebene genutzt wird.

    Anwendungsbeispiele:

    • Chat- oder Medienhinweis mit Basissymbol
  • Vollständig KI-generiert

    Wann zu verwenden: Wenn Inhalt vollständig von KI erzeugt wurde, ohne menschliche redaktionelle Kontrolle.

    Anwendungsbeispiele:

    • Vollständig synthetische Medien oder Texte ohne Endkontrolle
  • Teilweise KI-modifiziert

    Wann zu verwenden: Wenn bestehende Menschen-Inhalte teilweise mit KI verändert wurden.

    Anwendungsbeispiele:

    • Teilweise manipulierte Fotos oder Clips

Icons sind freiwillig – die Pflicht nicht

EU-Symbole sind fakultativ, Art. 50 nicht. Für Chatbots zählt vor allem der erkennbare Hinweis bei der ersten Interaktion. Mehr: KI-Kennzeichnung.

Datenschutz bleibt parallel

Die Transparenzpflicht nach der KI-VO ersetzt keine DSGVO-Pflichten. Chatbots, die personenbezogene Daten verarbeiten, brauchen weiterhin Rechtsgrundlage, Hinweise und ggf. Auftragsverarbeitung.

Fazit

Ein sichtbarer Hinweis beim ersten Kontakt ist die sauberste Lösung. Wer Chatbots ohnehin für Anfragen nutzt, sollte Kennzeichnung und KI-Sichtbarkeit zusammen denken: klare Entität auf der Website, ehrliche Kommunikation im Chat. Mehr unter KI-Kennzeichnung und KI-Sichtbarkeit.

Chatbot Transparenzpflicht Art. 50 KI-VO | Trusify