Was die Pflicht verlangt
Art. 50 verlangt erkennbare Transparenz bei der Interaktion mit KI. Ausnahme: Die KI-Natur ist offensichtlich. Diese Ausnahme ist eng. Ein freundlicher Avatar mit Vornamen macht einen Bot nicht „offensichtlich“. Ein klarer Satz „Sie sprechen mit einer KI“ schon.
Wann und wo der Hinweis sitzt
- Beim Öffnen des Chat-Widgets, vor der ersten Nutzernachricht
- Dauerhaft sichtbar im Chat-Header oder als erste Bot-Nachricht
- Barrierefrei: Text, Kontrast, Screenreader-tauglich
- Bei Sprachassistenten: gesprochener Hinweis zu Beginn
Typische Fehler
- Nur in der Datenschutzerklärung erwähnt
- Kleingedrucktes unter dem Cookie-Banner
- Hinweis erst nach mehreren Nachrichten
- Menschliche Namen und Fotos ohne KI-Klarstellung (Irreführung)
Konkrete Umsetzung
Technisch reicht oft eine feste Systemnachricht plus Badge. Inhaltlich: klar, kurz, ohne Juristendeutsch. Beispiel: „Sie kommunizieren mit einer KI. Für verbindliche Auskünfte sprechen Sie mit unserem Team.“
Grundlegendes Symbol
Wann zu verwenden: Wenn KI an Deep-Fake-Content oder veröffentlichtem Text beteiligt war oder ein Textlabel / zweite Ebene genutzt wird.
Anwendungsbeispiele:
- Chat- oder Medienhinweis mit Basissymbol
Vollständig KI-generiert
Wann zu verwenden: Wenn Inhalt vollständig von KI erzeugt wurde, ohne menschliche redaktionelle Kontrolle.
Anwendungsbeispiele:
- Vollständig synthetische Medien oder Texte ohne Endkontrolle
Teilweise KI-modifiziert
Wann zu verwenden: Wenn bestehende Menschen-Inhalte teilweise mit KI verändert wurden.
Anwendungsbeispiele:
- Teilweise manipulierte Fotos oder Clips
Icons sind freiwillig – die Pflicht nicht
Datenschutz bleibt parallel
Fazit
Ein sichtbarer Hinweis beim ersten Kontakt ist die sauberste Lösung. Wer Chatbots ohnehin für Anfragen nutzt, sollte Kennzeichnung und KI-Sichtbarkeit zusammen denken: klare Entität auf der Website, ehrliche Kommunikation im Chat. Mehr unter KI-Kennzeichnung und KI-Sichtbarkeit.

