Stand Juli 2026
Kostenloser technischer Website-Check für .de Domains - DSGVO, Impressum, Google Fonts & mehr
Website Abmahnungen können je nach Fall mehrere tausend Euro kosten (Quelle: Anwaltsgebühren nach RVG, DSGVO-Schadensersatz). Unser kostenloser technischer Check hilft Ihnen, mögliche Risikofaktoren frühzeitig zu erkennen und technische Auffälligkeiten auf Ihrer Website zu identifizieren.
Unser Tool führt einen technischen Scan durch und prüft auf häufige Auffälligkeiten im Kontext von DSGVO, TDDDG (ehemals TTDSG, umbenannt am 14.05.2024), DDG, UWG, VSBG. Berücksichtigt werden u.a. Urteile wie LG München I (20.01.2022, Az. 3 O 17493/20) zu Google Fonts.
Wir zeigen transparent, welche technischen Prüfungen durchgeführt werden. Jeder Hinweis wird mit Rechtsgrundlagen und Quellen belegt. Bitte beachten Sie: Dies ist ein technisches Analyse-Tool, keine Rechtsberatung. Für rechtliche Bewertung konsultieren Sie bitte einen Fachanwalt.
Unser technischer Website-Scan ist optimiert für deutsche Websites und deutsches Recht. Wir scannen auf Impressum-Vorhandensein, Datenschutzerklärung, Cookie-Banner-Technologie — basierend auf DE/EU-Anforderungen. Andere TLDs haben oft abweichende rechtliche Anforderungen.
In Deutschland sind Website-Abmahnungen ein ernstzunehmendes Risiko für jeden Websitebetreiber. Ob Onlineshop, Unternehmenswebsite oder privater Blog mit Werbung – sobald eine Website geschäftsmäßig betrieben wird, gelten strenge rechtliche Anforderungen. Ein technischer Website-Check kann helfen, potenzielle Risikofaktoren zu identifizieren.
Die häufigsten Abmahngründe sind DSGVO-Verstöße, fehlende oder unvollständige Impressumsangaben, Cookie-Banner ohne gleichwertige Ablehnen-Option, Tracking vor Consent und die Einbindung von Google Fonts von externen Servern. Jeder dieser Verstöße kann zu Abmahnkosten von mehreren tausend Euro führen.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist seit Mai 2018 in Kraft und regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten. Für Websitebetreiber bedeutet dies: Jede Verarbeitung personenbezogener Daten (z.B. IP-Adressen, Cookies, Kontaktformulare) benötigt eine Rechtsgrundlage – meist die Einwilligung des Nutzers.
Ein technischer DSGVO-Scan kann folgende Punkte prüfen: Ist eine Datenschutzerklärung vorhanden? Gibt es einen Cookie-Banner mit Ablehnen-Option? Werden Tracking-Tools möglicherweise vor Einwilligung geladen? Hinweis: Ob Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) vorliegen, kann technisch nicht geprüft werden – bitte mit Anwalt klären.
Seit Inkrafttreten des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG) am 1. Dezember 2021 (umbenannt in TDDDG am 14.05.2024) ist die Rechtslage klar: §25 TDDDG verbietet jeglichen Zugriff auf Endgeräte (z.B. durch Cookies oder Local Storage) ohne vorherige Einwilligung. Das bedeutet: Tracking-Tools wie Google Analytics, Facebook Pixel, Google Tag Manager oder Matomo sollten erst nach Einwilligung des Nutzers geladen werden.
Viele Websites laden Tracking-Scripts bereits vor der Cookie-Einwilligung. Dies kann ein Risikofaktor sein und je nach Einzelfall zu Bußgeldern oder Schadensersatzforderungen führen. Ein technischer Scan kann solche Auffälligkeiten identifizieren – die rechtliche Bewertung sollte ein Fachanwalt vornehmen.
Das Landgericht München I hat am 20. Januar 2022 (Az. 3 O 17493/20) entschieden, dass die Einbindung von Google Fonts von Google-Servern ohne Einwilligung des Nutzers gegen die DSGVO verstoßen kann. Der Grund: Bei jedem Seitenaufruf wird die IP-Adresse des Nutzers an Google übertragen – und IP-Adressen gelten als personenbezogene Daten (Quelle: LG München I, 3 O 17493/20).
Seit diesem Urteil gibt es vermehrt Abmahnungen wegen Google Fonts. Die technische Lösung ist einfach: Google Fonts lokal hosten statt von Google-Servern zu laden. Unser technischer Google Fonts Check prüft, ob externe Google-Fonts-Requests festgestellt werden können.
Nach §5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) – ehemals Telemediengesetz (TMG) – muss jede geschäftsmäßige Website ein vollständiges Impressum haben. Folgende Angaben sind häufig erforderlich: Name und Anschrift des Betreibers, E-Mail-Adresse, bei Dienstleistungen auch Telefonnummer, Handelsregister-/Vereinsregisternummer (falls vorhanden), Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls vorhanden), Aufsichtsbehörde bei reglementierten Berufen (Quelle: §5 DDG).
Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum kann ein Abmahnrisiko darstellen. Unser technischer Impressum-Scan prüft, ob ein Impressum gefunden wurde – die Vollständigkeit und rechtliche Korrektheit sollte ein Fachanwalt prüfen.
Das Planet49-Urteil des EuGH (C-673/17, Urteil vom 01.10.2019) hat klargestellt: Cookie-Banner müssen eine gleichwertige Ablehnen-Option haben. Vorausgewählte Checkboxen (Pre-Checked) sind unzulässig. Der Nutzer muss aktiv zustimmen – und genauso einfach ablehnen können (Quelle: EuGH C-673/17).
Viele Cookie-Banner zeigen nur einen "Akzeptieren"-Button prominent an, während die Ablehnen-Option versteckt oder umständlich zu finden ist. Dies kann ein Risikofaktor sein. Unser technischer Cookie-Banner-Scan gibt Hinweise zur Gleichwertigkeit – die rechtliche Bewertung sollte ein Fachanwalt vornehmen.
Onlineshops unterliegen zusätzlichen rechtlichen Anforderungen. Nach Art. 246a EGBGB sind häufig folgende Informationen erforderlich: Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Grundpreisangaben bei Waren nach Gewicht/Volumen, Informationen zu Versandkosten und Lieferzeiten, Zahlungsarten und deren Kosten (Quelle: Art. 246a EGBGB).
Fehlen diese Angaben oder sind sie unvollständig, kann dies je nach Fall zu Abmahnungen oder Bußgeldern führen. Unser Scanner prüft technisch, ob Ihre Website als Shop erkannt wird und gibt Hinweise zu möglichen Anforderungen – bitte mit Anwalt klären.
Um Abmahnrisiken zu minimieren, sind häufig folgende Schritte sinnvoll: 1) Vollständiges Impressum mit allen Pflichtangaben, 2) DSGVO-konforme Datenschutzerklärung, 3) Cookie-Banner mit gleichwertiger Ablehnen-Option, 4) Kein Tracking vor Consent (§25 TDDDG), 5) Google Fonts lokal hosten, 6) SSL/HTTPS-Verschlüsselung, 7) Für Shops: Widerrufsbelehrung, AGB, Grundpreise. Bitte mit Fachanwalt für IT-Recht absichern.
Nutzen Sie unseren kostenlosen technischen Website-Scanner, um Ihre Website auf häufige Risikofaktoren zu prüfen. Das Tool analysiert Ihre Website automatisch und zeigt technische Auffälligkeiten. Bitte beachten Sie: Dies ersetzt keine Rechtsberatung – konsultieren Sie bei rechtlichen Fragen einen Fachanwalt für IT-Recht.
Relevante Risikofaktoren für deutsche Websites — technisch geprüft, rechtlich einzuordnen.
Die EU-Online-Streitbeilegungsplattform ist eingestellt. Veraltete ODR-Links in Impressum, AGB und E-Mails sollten entfernt werden. VSBG §36-Hinweise bleiben bestehen.
Mehr erfahrenBarrierefreiheitsstärkungsgesetz: Für viele B2C-Dienste (z. B. E-Commerce, Online-Buchung) gelten Barrierefreiheitsanforderungen. Reine B2B-Websites und Kleinstunternehmen sind oft ausgenommen.
Mehr erfahrenCookies und Speicherzugriffe für Tracking/Marketing erfordern vorab Einwilligung (§25 TDDDG, ehem. TTDSG). Technische Notwendigkeit ist eng auszulegen.
Mehr erfahrenLG München I (3 O 17493/20): Externe Google-Fonts-Requests können ohne Einwilligung problematisch sein. Empfehlung: lokal hosten. Rechtsprechung wird teils differenziert — Einzelfall prüfen.
Mehr erfahrenEuGH C-673/17 (Planet49): Keine vorausgewählten Checkboxen. Ablehnen muss so einfach sein wie Zustimmen.
Mehr erfahrenWas wir wirklich prüfen — transparent und ehrlich
Forensischer Netzwerk-Scan: Cookies, Storage und Tracking-Requests vor Einwilligung
Erkennt Impressum/Anbieterkennzeichnung inkl. kombinierter Seiten (z. B. /impressum-datenschutz)
Veraltete Links zur abgeschalteten EU-ODR-Plattform (seit 20.07.2025)
Hinweis zur Schlichtung — mit B2B-Ausnahme für Kanzleien & Berufe
Widerruf, AGB, Grundpreise — nur bei erkanntem Onlineshop
Relevanzprüfung B2C-Dienste seit 28.06.2025 (WCAG 2.1 AA)
Ablehnen-Option gleichwertig zu Akzeptieren (Planet49)
Vorhandensein, Betroffenenrechte, Verantwortlicher
HTTPS, Security-Headers (HSTS, CSP, X-Frame-Options)
Facebook, Instagram, YouTube-Embeds vor Consent
Newsletter-Formulare, Double-Opt-In-Hinweise
Datenschutzhinweise, keine vorausgewählten Checkboxen
HttpOnly, SameSite, Session-Cookie-Konfiguration
Requests an fonts.googleapis.com / fonts.gstatic.com
Alles was Sie über Website-Abmahnungen wissen müssen
Technischer Website-Check für .de-Domains: DSGVO, TDDDG, DDG, Cookie-Banner, Google Fonts und 14 Prüfpakete. Ergebnisse sind Hinweise — keine Rechtsberatung.
Wichtig: Dieser Abmahnchecker ist ein technisches Analyse-Tool und stellt keine Rechtsberatung dar. Wir sind eine Online-Marketing-Agentur (Trusify) und keine Rechtsanwaltskanzlei. Alle Angaben ohne Gewähr.
Wir helfen Ihnen als Webdesign- und SEO-Agentur dabei, die technischen Aspekte Ihrer Website zu optimieren. Die Ergebnisse sind Hinweise auf mögliche Risikofaktoren, keine rechtliche Bewertung. Bei rechtlichen Fragen konsultieren Sie bitte einen Fachanwalt für IT-Recht.
Quellen & Belege: Alle genannten Urteile, Gesetze und Aktenzeichen sind öffentlich einsehbar. Wir aktualisieren unsere Checks regelmäßig, können aber keine Vollständigkeit oder Aktualität garantieren. Stand: Juli 2026.