Stand Juli 2026

Abmahnchecker

Kostenloser technischer Website-Check für .de Domains - DSGVO, Impressum, Google Fonts & mehr

  • 14 technische Prüfpakete (Stand Juli 2026)
  • DSGVO & Cookie-Banner Check
  • Impressum & Datenschutz Analyse

Kostenloser Website Abmahn-Check

Kostenrisiko minimieren

Website Abmahnungen können je nach Fall mehrere tausend Euro kosten (Quelle: Anwaltsgebühren nach RVG, DSGVO-Schadensersatz). Unser kostenloser technischer Check hilft Ihnen, mögliche Risikofaktoren frühzeitig zu erkennen und technische Auffälligkeiten auf Ihrer Website zu identifizieren.

Aktuelle Rechtslage

Unser Tool führt einen technischen Scan durch und prüft auf häufige Auffälligkeiten im Kontext von DSGVO, TDDDG (ehemals TTDSG, umbenannt am 14.05.2024), DDG, UWG, VSBG. Berücksichtigt werden u.a. Urteile wie LG München I (20.01.2022, Az. 3 O 17493/20) zu Google Fonts.

Transparent & ehrlich

Wir zeigen transparent, welche technischen Prüfungen durchgeführt werden. Jeder Hinweis wird mit Rechtsgrundlagen und Quellen belegt. Bitte beachten Sie: Dies ist ein technisches Analyse-Tool, keine Rechtsberatung. Für rechtliche Bewertung konsultieren Sie bitte einen Fachanwalt.

Speziell für .de Domains

Unser technischer Website-Scan ist optimiert für deutsche Websites und deutsches Recht. Wir scannen auf Impressum-Vorhandensein, Datenschutzerklärung, Cookie-Banner-Technologie — basierend auf DE/EU-Anforderungen. Andere TLDs haben oft abweichende rechtliche Anforderungen.

Website technisch prüfen: Leitfaden zur Risikominimierung bei Websites

Warum ist eine rechtliche Prüfung Ihrer Website so wichtig?

In Deutschland sind Website-Abmahnungen ein ernstzunehmendes Risiko für jeden Websitebetreiber. Ob Onlineshop, Unternehmenswebsite oder privater Blog mit Werbung – sobald eine Website geschäftsmäßig betrieben wird, gelten strenge rechtliche Anforderungen. Ein technischer Website-Check kann helfen, potenzielle Risikofaktoren zu identifizieren.

Die häufigsten Abmahngründe sind DSGVO-Verstöße, fehlende oder unvollständige Impressumsangaben, Cookie-Banner ohne gleichwertige Ablehnen-Option, Tracking vor Consent und die Einbindung von Google Fonts von externen Servern. Jeder dieser Verstöße kann zu Abmahnkosten von mehreren tausend Euro führen.

DSGVO-Compliance: Was bedeutet das konkret für Ihre Website?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist seit Mai 2018 in Kraft und regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten. Für Websitebetreiber bedeutet dies: Jede Verarbeitung personenbezogener Daten (z.B. IP-Adressen, Cookies, Kontaktformulare) benötigt eine Rechtsgrundlage – meist die Einwilligung des Nutzers.

Ein technischer DSGVO-Scan kann folgende Punkte prüfen: Ist eine Datenschutzerklärung vorhanden? Gibt es einen Cookie-Banner mit Ablehnen-Option? Werden Tracking-Tools möglicherweise vor Einwilligung geladen? Hinweis: Ob Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) vorliegen, kann technisch nicht geprüft werden – bitte mit Anwalt klären.

Tracking vor Consent: Der häufigste Abmahngrund 2025/2026

Seit Inkrafttreten des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG) am 1. Dezember 2021 (umbenannt in TDDDG am 14.05.2024) ist die Rechtslage klar: §25 TDDDG verbietet jeglichen Zugriff auf Endgeräte (z.B. durch Cookies oder Local Storage) ohne vorherige Einwilligung. Das bedeutet: Tracking-Tools wie Google Analytics, Facebook Pixel, Google Tag Manager oder Matomo sollten erst nach Einwilligung des Nutzers geladen werden.

Viele Websites laden Tracking-Scripts bereits vor der Cookie-Einwilligung. Dies kann ein Risikofaktor sein und je nach Einzelfall zu Bußgeldern oder Schadensersatzforderungen führen. Ein technischer Scan kann solche Auffälligkeiten identifizieren – die rechtliche Bewertung sollte ein Fachanwalt vornehmen.

Google Fonts Abmahnung: Was Sie wissen müssen

Das Landgericht München I hat am 20. Januar 2022 (Az. 3 O 17493/20) entschieden, dass die Einbindung von Google Fonts von Google-Servern ohne Einwilligung des Nutzers gegen die DSGVO verstoßen kann. Der Grund: Bei jedem Seitenaufruf wird die IP-Adresse des Nutzers an Google übertragen – und IP-Adressen gelten als personenbezogene Daten (Quelle: LG München I, 3 O 17493/20).

Seit diesem Urteil gibt es vermehrt Abmahnungen wegen Google Fonts. Die technische Lösung ist einfach: Google Fonts lokal hosten statt von Google-Servern zu laden. Unser technischer Google Fonts Check prüft, ob externe Google-Fonts-Requests festgestellt werden können.

Impressumspflicht: Diese Angaben sind Pflicht

Nach §5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) – ehemals Telemediengesetz (TMG) – muss jede geschäftsmäßige Website ein vollständiges Impressum haben. Folgende Angaben sind häufig erforderlich: Name und Anschrift des Betreibers, E-Mail-Adresse, bei Dienstleistungen auch Telefonnummer, Handelsregister-/Vereinsregisternummer (falls vorhanden), Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls vorhanden), Aufsichtsbehörde bei reglementierten Berufen (Quelle: §5 DDG).

Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum kann ein Abmahnrisiko darstellen. Unser technischer Impressum-Scan prüft, ob ein Impressum gefunden wurde – die Vollständigkeit und rechtliche Korrektheit sollte ein Fachanwalt prüfen.

Cookie-Banner: Was ist rechtlich zulässig?

Das Planet49-Urteil des EuGH (C-673/17, Urteil vom 01.10.2019) hat klargestellt: Cookie-Banner müssen eine gleichwertige Ablehnen-Option haben. Vorausgewählte Checkboxen (Pre-Checked) sind unzulässig. Der Nutzer muss aktiv zustimmen – und genauso einfach ablehnen können (Quelle: EuGH C-673/17).

Viele Cookie-Banner zeigen nur einen "Akzeptieren"-Button prominent an, während die Ablehnen-Option versteckt oder umständlich zu finden ist. Dies kann ein Risikofaktor sein. Unser technischer Cookie-Banner-Scan gibt Hinweise zur Gleichwertigkeit – die rechtliche Bewertung sollte ein Fachanwalt vornehmen.

Shop-Pflichten: Was Onlineshops beachten müssen

Onlineshops unterliegen zusätzlichen rechtlichen Anforderungen. Nach Art. 246a EGBGB sind häufig folgende Informationen erforderlich: Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Grundpreisangaben bei Waren nach Gewicht/Volumen, Informationen zu Versandkosten und Lieferzeiten, Zahlungsarten und deren Kosten (Quelle: Art. 246a EGBGB).

Fehlen diese Angaben oder sind sie unvollständig, kann dies je nach Fall zu Abmahnungen oder Bußgeldern führen. Unser Scanner prüft technisch, ob Ihre Website als Shop erkannt wird und gibt Hinweise zu möglichen Anforderungen – bitte mit Anwalt klären.

So machen Sie Ihre Website abmahnsicher

Um Abmahnrisiken zu minimieren, sind häufig folgende Schritte sinnvoll: 1) Vollständiges Impressum mit allen Pflichtangaben, 2) DSGVO-konforme Datenschutzerklärung, 3) Cookie-Banner mit gleichwertiger Ablehnen-Option, 4) Kein Tracking vor Consent (§25 TDDDG), 5) Google Fonts lokal hosten, 6) SSL/HTTPS-Verschlüsselung, 7) Für Shops: Widerrufsbelehrung, AGB, Grundpreise. Bitte mit Fachanwalt für IT-Recht absichern.

Nutzen Sie unseren kostenlosen technischen Website-Scanner, um Ihre Website auf häufige Risikofaktoren zu prüfen. Das Tool analysiert Ihre Website automatisch und zeigt technische Auffälligkeiten. Bitte beachten Sie: Dies ersetzt keine Rechtsberatung – konsultieren Sie bei rechtlichen Fragen einen Fachanwalt für IT-Recht.

Aktuelle Themen Juli 2026

Relevante Risikofaktoren für deutsche Websites — technisch geprüft, rechtlich einzuordnen.

MITTELJuli 2025

ODR-Plattform abgeschaltet (20.07.2025)

Die EU-Online-Streitbeilegungsplattform ist eingestellt. Veraltete ODR-Links in Impressum, AGB und E-Mails sollten entfernt werden. VSBG §36-Hinweise bleiben bestehen.

Mehr erfahren
MITTEL2025/2026

BFSG seit 28.06.2025

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Für viele B2C-Dienste (z. B. E-Commerce, Online-Buchung) gelten Barrierefreiheitsanforderungen. Reine B2B-Websites und Kleinstunternehmen sind oft ausgenommen.

Mehr erfahren
KRITISCH2021–2026

Tracking vor Consent — §25 TDDDG

Cookies und Speicherzugriffe für Tracking/Marketing erfordern vorab Einwilligung (§25 TDDDG, ehem. TTDSG). Technische Notwendigkeit ist eng auszulegen.

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HOCHseit 2022

Google Fonts — externe Einbindung

LG München I (3 O 17493/20): Externe Google-Fonts-Requests können ohne Einwilligung problematisch sein. Empfehlung: lokal hosten. Rechtsprechung wird teils differenziert — Einzelfall prüfen.

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KRITISCHseit 2019

Cookie-Banner — gleichwertige Ablehnung

EuGH C-673/17 (Planet49): Keine vorausgewählten Checkboxen. Ablehnen muss so einfach sein wie Zustimmen.

Mehr erfahren

14 Rechtspakete im Detail

Was wir wirklich prüfen — transparent und ehrlich

A

Tracking vor Consent

§25 TDDDG

Forensischer Netzwerk-Scan: Cookies, Storage und Tracking-Requests vor Einwilligung

B

Impressum vorhanden

§5 DDG

Erkennt Impressum/Anbieterkennzeichnung inkl. kombinierter Seiten (z. B. /impressum-datenschutz)

C

ODR-Link Entfernung

ODR-VO (aufgehoben)

Veraltete Links zur abgeschalteten EU-ODR-Plattform (seit 20.07.2025)

D

Verbraucherstreitbeilegung

VSBG §36

Hinweis zur Schlichtung — mit B2B-Ausnahme für Kanzleien & Berufe

E

Shop-Pflichten

Art. 246a EGBGB

Widerruf, AGB, Grundpreise — nur bei erkanntem Onlineshop

F

Barrierefreiheit

BFSG

Relevanzprüfung B2C-Dienste seit 28.06.2025 (WCAG 2.1 AA)

G

Cookie-Banner Gleichwertigkeit

EuGH C-673/17

Ablehnen-Option gleichwertig zu Akzeptieren (Planet49)

H

Datenschutzerklärung

Art. 13 DSGVO

Vorhandensein, Betroffenenrechte, Verantwortlicher

I

SSL/TLS & Security

DSGVO Art. 32

HTTPS, Security-Headers (HSTS, CSP, X-Frame-Options)

J

Social Media Plugins

§25 TDDDG

Facebook, Instagram, YouTube-Embeds vor Consent

K

E-Mail-Marketing

UWG §7

Newsletter-Formulare, Double-Opt-In-Hinweise

L

Kontaktformulare

DSGVO Art. 6

Datenschutzhinweise, keine vorausgewählten Checkboxen

M

Cookie-Sicherheit

DSGVO/TDDDG

HttpOnly, SameSite, Session-Cookie-Konfiguration

N

Google Fonts extern

LG München I

Requests an fonts.googleapis.com / fonts.gstatic.com

Häufig gestellte Fragen

Alles was Sie über Website-Abmahnungen wissen müssen

Schützen Sie Ihr Unternehmen vor vermeidbaren Risiken

Technischer Website-Check für .de-Domains: DSGVO, TDDDG, DDG, Cookie-Banner, Google Fonts und 14 Prüfpakete. Ergebnisse sind Hinweise — keine Rechtsberatung.

Rechtlicher Hinweis

Wichtig: Dieser Abmahnchecker ist ein technisches Analyse-Tool und stellt keine Rechtsberatung dar. Wir sind eine Online-Marketing-Agentur (Trusify) und keine Rechtsanwaltskanzlei. Alle Angaben ohne Gewähr.

Wir helfen Ihnen als Webdesign- und SEO-Agentur dabei, die technischen Aspekte Ihrer Website zu optimieren. Die Ergebnisse sind Hinweise auf mögliche Risikofaktoren, keine rechtliche Bewertung. Bei rechtlichen Fragen konsultieren Sie bitte einen Fachanwalt für IT-Recht.

Quellen & Belege: Alle genannten Urteile, Gesetze und Aktenzeichen sind öffentlich einsehbar. Wir aktualisieren unsere Checks regelmäßig, können aber keine Vollständigkeit oder Aktualität garantieren. Stand: Juli 2026.