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Recht & Compliance2. August 202616 Min. Lesezeit

KI-Kennzeichnung ab 2. August 2026: Was muss ich tun nach Art. 50?

Was muss ich tun? Bin ich betroffen? Ab heute gelten die Transparenzpflichten der KI-Verordnung – inkl. offizieller EU-Icons zum Download.

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Webagentur für Sichtbarkeit & Websites

KI-Kennzeichnung und EU-Transparenzsymbole visualisiert

Kostenloser Check

Bin ich von der KI-Kennzeichnung betroffen?

Website eintragen – mit oder ohne https://, jede Domain. Wir nehmen den Fall auf. Keine Rechtsberatung.

Was ab dem 2. August 2026 gilt

Art. 50 bündelt Pflichten, damit Menschen erkennen können, wann sie mit einer Maschine sprechen oder wann Bild, Ton, Video oder bestimmter Text künstlich erzeugt oder manipuliert wurde. Parallel regelt das deutsche KI-MIG die Marktüberwachung und Bußgeldrahmen zur Durchführung der Verordnung. Für Betreiber zählt vor allem: Welche Ihrer öffentlichen Inhalte und Interaktionen fallen unter die konkreten Tatbestände?

  • Deepfake-ähnliche Bild-, Audio- oder Videoinhalte müssen für Menschen erkennbar offengelegt werden
  • Bestimmte KI-Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse ohne echte redaktionelle Endkontrolle
  • Nutzer müssen bei KI-Interaktionen informiert werden, sofern das nicht offensichtlich ist
  • Anbieter generativer Systeme haben zusätzlich technische Markierungspflichten (maschinenlesbar) – das trifft in erster Linie die Modellhersteller, nicht jeden Website-Betreiber

Bin ich betroffen? Typische Fälle für Website-Betreiber

Die Frage Bin ich von der KI-Kennzeichnungspflicht betroffen? lässt sich nicht mit einem pauschalen Ja oder Nein beantworten. Entscheidend ist, was Sie öffentlich ausspielen – nicht, ob irgendwo im Unternehmen ChatGPT einmal geöffnet wurde. Für die meisten Handwerks-, Praxis-, Makler- und B2B-Websites gilt: Pflichtfälle entstehen vor allem bei fotorealistischen KI-Medien und bei Chatbots, nicht bei jedem Blogentwurf.

  • Sie haben einen Website-Chatbot oder KI-Assistenten → Transparenz bei der ersten Interaktion prüfen
  • Sie nutzen fotorealistische KI-Personen, -Standorte oder -Ereignisse → Deepfake-Kennzeichnung prüfen
  • Sie veröffentlichen KI-Texte zu Nachrichten/Politik ohne menschliche Endkontrolle → Text-Tatbestand prüfen
  • Sie nutzen KI nur für Entwürfe, die ein Mensch freigibt und verantwortet → oft kein Text-Pflichtfall
  • Sie nutzen abstrakte Illustrationen ohne Realitätsanspruch → typischerweise kein Deepfake-Fall

Wenn Sie unsicher sind, tragen Sie Ihre URL oben unter Kostenlos prüfen ein. Wir speichern den Check und können bei Bedarf nachhaken – das ersetzt keine anwaltliche Beratung, spart aber Blindflug.

Was muss ich tun? Schritt für Schritt

Wer googelt Was muss ich tun KI Kennzeichnung oder KI Kennzeichnungspflicht Website Pflicht, braucht keinen Panikmodus, sondern eine Reihenfolge. Praktisch bewährt sich dieses Vorgehen für KMU und Agenturen:

  1. Inventar erstellen: Chatbots, KI-Bilder, KI-Videos, Voiceclips, ggf. KI-Texte mit Nachrichtencharakter
  2. Pflichtfälle markieren: Deepfake-ähnlich? Chat ohne klaren KI-Hinweis? Text zu öffentlichem Interesse ohne Redaktion?
  3. Sichtbare Hinweise setzen: EU-Symbole oder gleichwertige Textlabels direkt am Medium bzw. beim Chatstart
  4. Freigabeprozess dokumentieren: Wer prüft Inhalte? Wann gilt redaktionelle Verantwortung?
  5. Agenturen und Creator vertraglich verpflichten, Kennzeichnung mitzuliefern
  6. Vierteljährlich neue Kampagnenmotive und Chat-Flows gegenprüfen

Kurz gesagt

Icons unterstützen die Transparenz – sie ersetzen aber keine Prüfung, ob bei Ihnen Art. 50 überhaupt greift. Wer unsicher ist, inventarisiert zuerst und kennzeichnet im Zweifel sichtbar.

Keine Kennzeichnung für alles

Die wichtigste Klarstellung für Marketing und Content-Teams: Es gibt keine allgemeine Pflicht, jeden mit ChatGPT angefassten Text zu labeln. Wer einen Entwurf von einer KI erzeugen lässt, ihn fachlich prüft, korrigiert und als Unternehmen die redaktionelle Verantwortung trägt, fällt typischerweise nicht unter den engen Text-Tatbestand. Auch reine Rechtschreib- oder Übersetzungshilfe bleibt außerhalb.

Freiwillige Transparenz bleibt sinnvoll

Rechtlich nicht gefordert heißt nicht nutzlos. Ein klarer Hinweis „mit KI unterstützt“ oder „redaktionell geprüft“ schafft Vertrauen und reduziert Missverständnisse. Dafür stellen wir kostenlose SVG-Badges bereit.

Deepfakes und synthetische Medien

Wenn Sie Bilder, Videos oder Audio veröffentlichen, die reale Personen, Orte oder Ereignisse täuschend echt darstellen und künstlich erzeugt oder manipuliert wurden, müssen Sie das ohne technische Hilfsmittel erkennbar offenlegen. Ein versteckter Meta-Tag reicht für die Betreiberpflicht nicht. Bei erkennbar künstlerischen oder satirischen Werken darf der Hinweis die Darstellung nicht unnötig zerstören – entfallen darf er trotzdem nicht.

Texte zu öffentlichem Interesse

Der Text-Tatbestand greift nur, wenn zwei Bedingungen zusammenkommen: Der Inhalt informiert die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse und es fehlt an echter menschlicher Überprüfung bzw. redaktioneller Verantwortung. Nachrichtenportale, politische Kommunikation und ähnliche Formate stehen hier stärker im Fokus als die Leistungsseite eines Handwerksbetriebs. Wer unsicher ist, ob ein Ratgeber „öffentliches Interesse“ berührt, sollte den Fall anwaltlich klären lassen statt zu raten.

Interaktion mit KI-Systemen

Sobald Nutzer mit einem KI-System interagieren und das nicht offensichtlich ist, muss die Information früh und wahrnehmbar kommen – typischerweise beim ersten Kontakt. Ein Satz im Footer oder nur in der Datenschutzerklärung reicht in der Regel nicht. Gilt auch für Website-Chatbots, die Termine vorqualifizieren oder FAQ beantworten.

Umsetzung auf der Website

  1. Inventar: Wo erzeugen oder veröffentlichen Sie KI-Bilder, Stimmen, Videos oder Chatbots?
  2. Pflichtfälle priorisieren: Deepfakes und Chat-Hinweise zuerst, dann Grenzfälle bei Texten
  3. Hinweise sichtbar platzieren: direkt am Medium bzw. vor der ersten Chat-Nachricht
  4. Prozess festlegen: Wer gibt frei, wer dokumentiert die redaktionelle Kontrolle?
  5. Verträge mit Agenturen und Creatorn: Wer liefert welche Kennzeichnung mit?

Offizielle EU-Kennzeichnungssymbole

Die Europäische Kommission stellt frei nutzbare Symbole bereit. Unten sehen Sie die drei Kernvarianten mit Verwendung und Beispielen. Alle Dateien und den URL-Check finden Sie auch auf der Seite KI-Kennzeichnung: Was muss ich tun?. Die Symbole ersetzen keine Rechtsprüfung.

  • Grundlegendes Symbol

    Wann zu verwenden: Wenn KI an der Erstellung von Deep-Fake-Content (Bild, Audio, Video) oder veröffentlichtem Text beteiligt war – oder wenn ein benutzerdefiniertes Textlabel bzw. eine interaktive zweite Informationsebene genutzt wird.

    Anwendungsbeispiele:

    • Deep-Fake-Video mit dem Text „voices generated with“ und dem Basissymbol
    • Inhalte mit eigenem Hinweistext plus EU-Grundsymbol
  • Vollständig KI-generiert

    Wann zu verwenden: Wenn der gesamte Deep-Fake-Content (Bild, Audio, Video) oder Text vollständig von KI generiert wird, ohne von Menschen geschaffene Elemente oder menschliche redaktionelle Kontrolle (abgesehen vom Prompt).

    Anwendungsbeispiele:

    • Vollständig KI-generierte Deep-Fake-Videos mit Politikern oder fiktiven Ereignissen
    • Vollständig KI-komponierte Musik oder Kunst (bei künstlerischen Werken ggf. schonendere Offenlegung)
    • KI-generierte Nachrichtenzusammenfassungen ohne redaktionelle Endkontrolle
  • Teilweise KI-modifiziert

    Wann zu verwenden: Wenn bereits bestehende, von Menschen erstellte Inhalte teilweise mit KI zu einem Deepfake oder zu einem Text in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse verändert wurden.

    Anwendungsbeispiele:

    • Gesichtstausch: In einem authentischen Foto wird ein Gesicht per KI ersetzt
    • Authentische Fotos einer leeren Wohnung werden mit KI eingerichtet

Icons sind freiwillig – die Pflicht nicht

Die Verwendung dieser EU-Symbole ist fakultativ, die Kennzeichnungsanforderungen nach Artikel 50 der KI-Verordnung jedoch nicht. Die Icons allein stellen keine Rechtskonformität dar. Betreiber bleiben dafür verantwortlich, dass jede Offenlegung Art. 50 entspricht. Alle Varianten als ZIP: SVG-Paket · PNG-Paket.

Was Betriebe uns jetzt am häufigsten fragen

Muss ich jedes mit ChatGPT geschriebene Leistungsangebot kennzeichnen? In der Regel nein, wenn ein Mensch prüft, korrigiert und die redaktionelle Verantwortung trägt. Die enge Textpflicht zielt auf Veröffentlichungen zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse ohne echte Endkontrolle.

Reicht ein Hinweis in der Datenschutzerklärung für meinen Chatbot? Nein. Die Information muss bei der Interaktion erkennbar sein – typischerweise beim ersten Kontakt im Widget, nicht erst im Footer-Kleingedruckten.

Wo lade ich die offiziellen EU-Symbole herunter? Direkt in diesem Artikel und auf der Seite KI-Kennzeichnung. Varianten: Grundsymbol, vollständig KI-generiert, teilweise KI-modifiziert – jeweils schwarz/weiß und transparent.

Was muss ich tun, wenn ich unsicher bin, ob mein Hero-Bild ein Deepfake ist? Fragen Sie: Würde eine Person das Motiv fälschlich für authentisch halten? Wenn ja und es KI-erzeugt oder manipuliert ist: sichtbar kennzeichnen. Im Zweifel dokumentieren und kennzeichnen statt spekulieren.

Bin ich als kleines Unternehmen in Deutschland trotzdem betroffen? Ja, Art. 50 gilt EU-weit unmittelbar – die Pflicht hängt am Tatbestand, nicht an der Unternehmensgröße. Kleine Betriebe ohne Chatbot und ohne fotorealistische KI-Medien haben oft wenig Nacharbeit; mit KI-Kampagnenmotiven oder Support-Bots schon.

Fazit

Der Stichtag ist real, die Pflicht aber präzise: Deepfakes sichtbar kennzeichnen, Chatbots klar machen, bei Texten die redaktionelle Verantwortung ernst nehmen. Wer inventarisiert, priorisiert und die offiziellen EU-Symbole korrekt einsetzt, vermeidet Panik und bleibt handlungsfähig. Nutzen Sie den kostenlosen URL-Check oben, laden Sie die Icons herunter und setzen Sie als Nächstes die kritischen Stellen um – bei Bedarf unter KI-Sichtbarkeit und KI-Kennzeichnung.

Was muss ich tun bei der KI-Kennzeichnung 2026? Bin ich betroffen? | Trusify