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Recht & Compliance2. August 20268 Min. Lesezeit

Deepfakes & KI-Bilder: Wann Website-Betreiber kennzeichnen müssen

Hero-Bilder, Teamfotos, Produktshots aus der KI: Ab dem 2. August 2026 zählt Erkennbarkeit. Wann die Pflicht greift und wie Sie Hinweise richtig setzen.

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Hinweiskennzeichnung auf einem KI-generierten Bild

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Bin ich von der KI-Kennzeichnung betroffen?

Website eintragen – mit oder ohne https://, jede Domain. Wir nehmen den Fall auf. Keine Rechtsberatung.

Wann die Pflicht greift

Betreiber müssen offenlegen, wenn sie KI-Systeme einsetzen, die Bild-, Ton- oder Videoinhalte erzeugen oder manipulieren und diese als Deepfake wirken. Die Offenlegung muss für das Publikum ohne Spezialsoftware erkennbar sein. Künstlerische oder satirische Kontexte erlauben eine schonendere Platzierung, nicht den Verzicht.

  • Fotorealistische Personenbilder ohne reale Aufnahme
  • Manipulierte Aufnahmen (Gesicht, Stimme, Ereignis)
  • Produkt- oder Standortvisualisierungen, die als echte Fotos durchgehen sollen
  • Video- und Voice-Clips mit synthetischer Stimme oder Person

Sichtbar statt versteckt

Maschinenlesbare Wasserzeichen der Modellhersteller ersetzen Ihre sichtbare Betreiberpflicht nicht. Platzieren Sie den Hinweis im Bildbereich, in der Bildunterschrift oder als dauerhaftes Overlay. Alt-Text kann ergänzen, ersetzt aber die visuelle Erkennbarkeit nicht.

Typische Website-Fälle

  1. Hero- und Kampagnenmotive aus Midjourney, Firefly & Co. mit Realitätsanspruch
  2. „Mitarbeiterfotos“ oder Testimonial-Portraits ohne reale Person
  3. Before/After-Bilder in Handwerk und Medizinästhetik, wenn synthetisch oder stark manipuliert
  4. Social-Ads, die auf die Website leiten: Kennzeichnung dort und auf der Landingpage konsistent halten

Grenzfall Stock und Bearbeitung

Klassische Stockfotos oder leichte Retusche ohne Täuschungscharakter sind nicht automatisch Deepfakes. Sobald die Darstellung eine Realität vortäuscht, die so nicht existiert, wird es kritisch. Im Zweifel dokumentieren und kennzeichnen.

Technik und Badges

Nutzen Sie feste Bildunterschriften im CMS, ein Overlay-Badge und eine kurze Legende. Unsere SVG „Synthetisches Bild“ ist dafür gedacht:

  • Teilweise KI-modifiziert

    Wann zu verwenden: Wenn bereits bestehende, von Menschen erstellte Inhalte teilweise mit KI zu einem Deepfake verändert wurden.

    Anwendungsbeispiele:

    • Gesichtstausch auf einem authentischen Foto
    • Leere Wohnung wird per KI eingerichtet
  • Vollständig KI-generiert

    Wann zu verwenden: Wenn Bild, Audio oder Video vollständig von KI erzeugt wurde, ohne menschliche redaktionelle Kontrolle.

    Anwendungsbeispiele:

    • Komplett synthetische Personen- oder Ereignisdarstellungen
    • KI-Kampagnenmotive mit Realitätsanspruch
  • Grundlegendes Symbol

    Wann zu verwenden: Wenn KI beteiligt war und Sie ein Textlabel oder eine zweite Info-Ebene ergänzen.

    Anwendungsbeispiele:

    • Deep-Fake-Video mit Zusatztext und Basissymbol

Icons sind freiwillig – die Pflicht nicht

Die Verwendung der EU-Symbole ist fakultativ, Art. 50 jedoch nicht. Icons allein bedeuten keine Rechtskonformität. Übersicht und URL-Check: KI-Kennzeichnung.

Fazit

Prüfen Sie Ihre Medienbibliothek auf fotorealistische KI-Motive und setzen Sie sichtbare Hinweise. Das ist schneller erledigt als eine nachträgliche Beanstandung. Mehr Kontext auf der Seite KI-Kennzeichnung und im Hauptartikel zur Kennzeichnungspflicht.

Deepfake-Kennzeichnung für Websites 2026 | Trusify