Was ab dem 27. September gilt
Die Pflicht gilt im Ladengeschäft und im Fernabsatz, also auch in Online-Shops. Erfasst sind physische Konsumgüter einschließlich Waren mit digitalen Elementen wie Smartphones oder vernetzte Geräte. Reine Dienstleistungen oder rein digitale Angebote ohne Warenverkauf fallen nach den EU-Erläuterungen in der Regel nicht darunter.
Das Label ersetzt keinen selbst geschriebenen Hinweis. Du darfst Form, Farben, Inhalt und den QR-Code nicht umgestalten. Der Code führt auf das Portal Your Europe zu weiteren Informationen zur gesetzlichen Gewährleistung. Ausgedruckt darf das Gewährleistungslabel nicht kleiner als DIN A4 sein.
Wo du das Label zeigen musst
Laut Your Europe muss das Label als Verkäufer gut sichtbar sitzen: im Laden etwa als Poster oder Kassenhinweis, online als allgemeiner Hinweis auf der Shop-Website. Es geht um die Shop-Ebene, nicht um ein neues Recht. Viele Compliance-Guides raten zusätzlich zu klarer Sichtbarkeit im Kaufweg, weil ein versteckter Footer in der Praxis oft zu wenig ist.
- Online: farbig, unverändertes EU-Muster, gut sichtbar vor oder während dem Kauf
- Stationär: gut sichtbar, Druck mindestens DIN A4
- Sprache: deutsche Shops mit deutschem Angebot brauchen die deutsche Fassung
- QR-Code: mit dem Handy unter normalen Lichtverhältnissen scannbar testen
Kostenlose offizielle Vorlage
Das Siegel kostet nichts. Die EU stellt Leitfaden und hochauflösende Vorlagen kostenlos bereit. Private „Offizialpakete“ brauchst du dafür nicht.
- <a href="https://europa.eu/youreurope/business/dealing-with-customers/consumer-contracts-guarantees/eu-legal-guarantee-notice-and-garan-label/index_de.htm" rel="noopener noreferrer" target="_blank">Your Europe: Gewährleistungslabel und GARAN-Label</a>
- <a href="https://commission.europa.eu/publications/harmonised-notice-legal-guarantee-conformity-and-harmonised-label-commercial-guarantee-durability_en" rel="noopener noreferrer" target="_blank">Europäische Kommission: Dokumente und Anhänge</a>
- <a href="https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_impl/2025/1960/oj" rel="noopener noreferrer" target="_blank">Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960</a>
Gewährleistung ist nicht Garantie
Typische Fehler
- Nur AGB-Text statt des vorgegebenen Etiketts
- Eigene Farben, Zuschnitt oder fehlender QR-Code
- Schwarz-weiß online, obwohl Farbe Pflicht ist
- Falsche Sprachfassung für den Zielmarkt
- Verwechslung mit dem GARAN-Label ohne passende Herstellergarantie
Checkliste vor dem Stichtag
- Prüfen, ob du Waren B2C verkaufst
- Offizielle farbige Datei in der Shop-Sprache laden
- Auf der Website prominent einbinden
- QR-Code und Mobile-Darstellung testen
- Stationär falls vorhanden: Poster DIN A4
- Rechtsberatung bei Unsicherheit, Abmahnrisiko ernst nehmen
Fazit
Wer bis zum Stichtag nur einen selbst geschriebenen Hinweis hat, erfüllt die Pflicht nicht. Du brauchst das vorgegebene EU-Etikett, und du bekommst es ohne Gebühr. Für Shop-Umsetzung, Sichtbarkeit und technische Einbindung helfen wir unter Webdesign und bei Compliance-Themen rund um Abmahnrisiken.

