Für wen das BFSG gilt
Das BFSG setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um. Es adressiert Produkte und Dienstleistungen, die sich an Verbraucherinnen und Verbraucher richten. Für Websites ist vor allem der „elektronische Geschäftsverkehr“ relevant: also Angebote, über die online ein Vertrag zustande kommt.
- Onlineshops mit Warenkorb und Bestellabschluss – eindeutig erfasst
- Buchungs- und Terminstrecken, über die verbindlich gebucht und bezahlt wird
- Bankdienstleistungen, Telekommunikation, Personenbeförderung, E-Books
- Reine Informations- und Kontaktseiten ohne Vertragsabschluss – nicht erfasst
- Ausschließliche B2B-Angebote – nicht erfasst, das Gesetz schützt Verbraucher
Die typische Handwerker-, Praxis- oder Kanzleiseite mit Leistungsübersicht, Referenzen und Kontaktformular fällt damit in der Regel nicht unter das BFSG. Grau wird es, sobald ein Terminkalender nicht nur eine Anfrage entgegennimmt, sondern eine verbindliche Buchung mit Zahlung ermöglicht. Wer eine solche Strecke betreibt, sollte den Fall anwaltlich klären lassen statt zu hoffen.
Die Kleinstunternehmen-Ausnahme
Für Dienstleistungen nimmt das Gesetz Kleinstunternehmen aus. Die Schwelle: weniger als 10 Beschäftigte und ein Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro. Beide Bedingungen müssen zusammen erfüllt sein.
Wichtig: Die Ausnahme gilt nicht für Produkte
WCAG 2.1 AA in der Praxis
Technisch verweist die Verordnung zum BFSG auf die europäische Norm EN 301 549, die für Webinhalte im Kern die WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA übernimmt. Dahinter stehen vier Prinzipien: Inhalte müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Übersetzt in Anforderungen, die Ihre Agentur abarbeiten kann:
- Kontrast: mindestens 4,5:1 für normalen Text, 3:1 für große Schrift, Icons und Bedienelemente
- Alles per Tastatur erreichbar und bedienbar – mit sichtbarem Fokusrahmen
- Aussagekräftige Alt-Texte für informative Bilder, leeres alt-Attribut für reine Dekoration
- Formularfelder mit dauerhaft sichtbarem Label, Fehler im Klartext statt nur roter Umrandung
- Saubere Überschriftenhierarchie: eine H1, danach H2 und H3 ohne Ebenensprünge
- Keine Information ausschließlich über Farbe transportieren
- Bei 200 % Zoom bzw. 320 Pixel Breite kein horizontales Scrollen und keine abgeschnittenen Inhalte
- Videos mit Untertiteln, Audio mit Transkript
- Sprache im HTML auszeichnen (lang="de"), damit Screenreader korrekt vorlesen
Die häufigsten Baustellen
In Audits tauchen fast immer dieselben sechs Probleme auf – und sie sind fast alle in wenigen Stunden behebbar:
- Hellgraue Schrift auf Weiß. Der Klassiker: #999999 auf Weiß erreicht nur rund 2,8:1 und fällt damit durch.
- Cookie-Banner und Slider, die sich per Tastatur nicht schließen lassen und den Fokus festhalten.
- Icon-Buttons ohne Text und ohne aria-label – der Screenreader liest nur „Schaltfläche“.
- Platzhaltertext statt Label: Sobald getippt wird, verschwindet die Beschriftung des Feldes.
- Wichtige Informationen ausschließlich im PDF, ohne HTML-Alternative.
- Karussells mit Autoplay ohne Pause-Button – bedienbar nur für schnelle Mäuse.
Für einen ersten Eindruck reichen kostenlose Werkzeuge: der Lighthouse-Accessibility-Report in Chrome, die Browser-Erweiterung axe DevTools oder WAVE. Sie finden automatisiert rund ein Drittel der Probleme. Den Rest findet nur ein manueller Test – Website einmal komplett ohne Maus bedienen, mit Tabulator, Enter und Escape.
Erklärung & Marktüberwachung
Betroffene Dienstleister brauchen zusätzlich eine öffentlich zugängliche Barrierefreiheitserklärung. Darin steht, wie die Anforderungen erfüllt werden, welche Teile gegebenenfalls noch nicht barrierefrei sind, an wen sich Nutzer bei Problemen wenden können und wie die zuständige Marktüberwachungsstelle erreichbar ist.
Kontrolliert wird durch die Marktüberwachungsstelle der Länder für Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) mit Sitz in Magdeburg – anlassbezogen nach Beschwerden und über Stichproben. Bußgelder sind je nach Verstoß bis in den fünfstelligen Bereich möglich. Praktisch relevanter ist für die meisten Betriebe allerdings das Abmahn- und Reputationsrisiko: Wer sichtbar ausschließt, bekommt das öffentlich zu spüren.
Warum es sich ohne Pflicht lohnt
Rund acht Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer Schwerbehinderung, sehr viel mehr mit Einschränkungen, die im Alltag nicht als Behinderung wahrgenommen werden: Weitsichtigkeit ab 45, Farbfehlsichtigkeit bei etwa jedem zwölften Mann, eine zitternde Hand, ein gebrochener Arm, grelles Sonnenlicht auf dem Handydisplay. Barrierefreiheit ist in der Praxis vor allem gute Bedienbarkeit.
- Semantisches HTML, saubere Überschriften und Alt-Texte helfen gleichzeitig Suchmaschinen und KI-Systemen, Inhalte korrekt zu erfassen
- Höhere Kontraste und größere Klickflächen verbessern messbar die Conversion auf Mobilgeräten
- Klar beschriftete Formulare senken Abbruchquoten – der häufigste Grund für verlorene Anfragen
- Öffentliche Auftraggeber fragen Barrierefreiheit in Ausschreibungen zunehmend ab
Fazit
Prüfen Sie zuerst nüchtern, ob Sie überhaupt in den Anwendungsbereich fallen – viele mittelständische Websites tun es nicht. Unabhängig davon gilt: Kontraste, Tastaturbedienung, Formularlabels und Alt-Texte sind kein Compliance-Projekt, sondern Handwerk. Wer ohnehin einen Relaunch plant, baut sie jetzt ein; nachträglich kostet dasselbe Ergebnis ein Vielfaches. Wie wir das in neuen Projekten standardmäßig umsetzen, zeigen wir unter Webdesign.

